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ANDREAS THORMANN

Beratungsfokus


Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht

Kontoführung und Zahlungsverkehr

Kreditvertragsrecht

Kreditsicherungsrecht

Haftung für Falschberatung

"Notfallkoffer" für Unternehmer
(in Kooperation mit HLB Dr. Stückmann & Partner mbB, Bielefeld; s.u.: Linksammlung)

Vollmachten

Patientenverfügung

Testament/Ehevertrag

Gesellschaftsvertrag

Beratung von mittelständischen Unternehmen und Start-Ups mit dem Beratungsfokus

Optimierung der Finanzierungsstruktur / strukturierte Finanzierung

Debt Advisory

Forderungsmanagement

Wachstumsstrategien

Nachfolgeregelung, insbesondere strategische Beratung von Unternehmern in Nachfolgesituationen und bei Gesellschafterwechseln

Übernahme von Beiratsmandaten

M&A-Vorhaben

Unternehmens- und Finanzplanung

Identifizierung und Priorisierung der Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens durch eine SWOT-Analyse

Venture-Capital-Beratung: u.a. Suche und Kontaktherstellung zwischen Start-Ups und Privatinvestoren sowie Family Offices

Fördermittelberatung:
  • Beratung betr. die Kreditprogramme von Förderbanken (KfW, NRW.Bank usw.)
  • Beratung betr. die Beantragung von Ausfallbürgschaften und
  • Beratung betr. die Beantragung von Investitionszuschüssen


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"Perfektion ist nicht dann erreicht, wenn es nichts mehr hinzuzufügen gibt, sondern wenn man nichts mehr weglassen kann."
- Antoine de Saint-Exupéry

Fokusthema "Unternehmensnachfolge"

„Der Vater erstellt’s, der Sohn erhält’s, beim Enkel zerfällt’s.“ Die alte Wahrheit hat offenbar nach wie vor ihre Berechtigung:

Das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn bestätigt,dass lediglich zwei Drittel der Familienunternehmen den ersten Generationswechsel überstehen, nur noch ein Drittel den zweiten – und dass weniger als zehn Prozent der Betriebe der Sprung in die vierte Generation gelingt.

Zu den größten Problemen gehört es, einen Nachfolger in der Familie zu finden, der nicht nur geeignet, sondern auch bereit ist, das Unternehmen fortzuführen. Wenn innerhalb der Familie kein geeigneter Nachfolger vorhanden ist, müssen andere Wege gefunden werden, z.B. der Einsatz eines Fremdmanagements oder der Verkauf des Unternehmens im Rahmen eines MBOs oder MBIs oder der Verkauf an einen externen Investor.

Dabei muss vor allem bei MBO- oder MBI-Konstellationen der Verkauf so gestaltet werden, dass Banken bereit sind, den Unternehmenskauf trotz oftmals relativ geringer Eigenmittel der Übernehmer zu finanzieren.

Gerne überprüfe ich Übernahme- und Finanzierungskonzepte von potenziellen Übernehmern aus der Sicht eines Bankers mit langjähriger Erfahrung im Kreditgeschäft, da ich - anders als Steuerberater und Rechtsanwälte ohne Bankhintergrund - die Denkweisen und Prozesse der Banken und deren "Schmerzpunkte" aufgrund meiner Vita kenne.

Ein überzeugendes Finanzierungskonzept sollte folgende Punkte beinhalten:

  1. Angaben zum Management:
    Dokumentation der fachlichen und kaufmännischen Qualifizierung der/des Nachfolger(s)

  2. Detaillierte Beschreibung des Geschäftsmodells des zu übernehmenden Unternehmens inkl. der Alleinstellungsmerkmale, der Kunden- und Lieferantenstruktur sowie Ausführungen zur Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.

  3. Social Media Marketing

  4. Vorhabensbeschreibung:
    Zeitpunkt der rechtlichen Übergabe steht fest. Zeitpunkt der faktischen Einarbeitung/Übergabe ist festgelegt. Gesellschaftsvertrag und Testament wurden auf Stimmigkeit mit dem Konzept überprüft. Das Konzept ist gesellschafts- und steuerrechtlich überprüft worden. 4. Dokumentation der wirtschaftlichen Situation (Bonität) des zu übernehmenden Unternehmens an Hand

  5. Kaufpreis- und Unternehmenswertermittlung:
    Es besteht eine (externe) Unternehmensbewertung. Plausibiliserung des Wertes mit marktkonformen Multiples (z.B. EBIT und/oder EBITDA) Kaufpreisermittlung durch Abzug von Fremdverbindlichkeiten vom Unternehmenswert Der fremdfinanzierte Kaufpreisanteil lässt dem Unternehmen Freiraum für Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen (Verschuldungsfähigkeit). Es sind klare Vereinbarungen zu Gesellschafterdarlehen/-konten, eventuellen Pensionszusagen und notwendigen Versorgungszahlungen getroffen.

  6. Finanzierungsstruktur:
    Geplanter Eigenmitteleinsatz – inkl. eventueller Verkäuferdarlehen, Kaufpreisstundung, Earn-Out-Vereinbarung, usw. - Geplante Fremdfinanzierung unter Einsatz öffentlicher Fördermittel bzw. Darlehen von Förderbanken Rahmenbedingungen der langjährigen Bestandsfinanzierungen, sofern diese übernommen werden.

Erstellung eines Finanzierungskonzeptes bzw. Überprüfung vorliegender Finanzierungsangebote:

Einbeziehung öffentlicher Fördermittel, zinsgünstiger Bundes- und Landesmittel ggf. Einsatz eigenmittelersetzender Existenzgründungsmittel Risikomitigierungen durch öffentliche Beteiligungsgesellschaften, Bürgschaftsbanken und KfW-Haftungsübernahmen

Vita


Jahrgang 1958
Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Referendariat im Bezirk des OLG Oldenburg
Bis Ende 2019 Direktor der Commerzbank AG
Von 1989 bis Ende 2019 Tätigkeit im Firmen- bzw. Großkundengeschäft verschiedener Banken, ab 2004 an verschiedenen Standorten der Commerzbank AG
seit 2018 Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und Rechtsanwalt in Düsseldorf

Kontakt



RA Andreas Thormann
Klosekamp 14
40489 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 | 4790524
Mobil: +49 (0)176 | 32877301
Fax: +49 (0)211 | 2398405


info [at] rechtsanwalt-thormann[dot]de